Mehr Subsidiarität im Kirchenrecht: Bischofskonferenzen und Verwaltungsgerichte
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Exporterfolg der katholischen Soziallehre. Die Kirche verlangt seine Einhaltung von den Staaten und Internationalen Organisation, aber hält sie sich auch selbst daran? Es war eines der Leitprinzipien bei der Reform des Kirchenrechts nach dem Zweiten Vatikanischen Ko...
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Format: | Electronic/Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
[2016]
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In: |
Concilium
Year: 2016, Volume: 52, Issue: 5, Pages: 604-613 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Canon law
/ Subsidiarity principle
/ Bishops' conference
/ Competence
/ Administrative court
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IxTheo Classification: | KDB Roman Catholic Church RB Church office; congregation SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Subsidiarity principle
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 459, §1 B Administrative court B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 455, §1 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1673, §4 B Church law B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 312, §1 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 301, §2 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 838, §3 |
Online Access: |
Volltext (doi) |
Summary: | Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Exporterfolg der katholischen Soziallehre. Die Kirche verlangt seine Einhaltung von den Staaten und Internationalen Organisation, aber hält sie sich auch selbst daran? Es war eines der Leitprinzipien bei der Reform des Kirchenrechts nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, doch später wurde seine innerkirchliche Anwendbarkeit zunehmend in Frage gestellt. Wenn man aber die Bedeutung der Gerechtigkeitsdimension im Kirchenrecht anerkennt, dann lässt sich das Subsidiaritätsprinzip leicht als Maßstab für die gerechte Verteilung von Kompetenzen verstehen. Die Dezentralisierungsbestrebungen unter Papst Franziskus verhelfen ihm nun zu neuem Aufschwung. Dennoch wurde es in der jüngeren Gesetzgebung nicht immer berücksichtigt. Ein Reformvorschlag liegt darin, den Bischofskonferenzen mehr Kompetenzen zu verleihen und den rechtlichen Status ihrer kontinentalen Verbände zu präzisieren. Damit würden die mittleren Ebenen zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Diözesen aufgewertet. Ein anderer Reformvorschlag betrifft die Einrichtung dezentraler Verwaltungsgerichte zum Schutz der Rechte der einzelnen Gläubigen. |
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ISSN: | 0588-9804 |
Contains: | Enthalten in: Concilium
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Persistent identifiers: | DOI: 10.14623/con.2016.5.604-613 |