Genehmigungspflichten in der pfarrlichen Vermögensverwaltung: eine universalrechtliche Perspektive
Das Hauptaugenmerk des Beitrags liegt auf der Frage nach Möglichkeiten einer Vereinfachung bzw. Reduzierung von Genehmigungserfordernissen in der Verwaltung pfarrlichen Vermögens. Eine der diskutierten Möglichkeiten wäre etwa die Einführung einer Genehmigungsfiktion für bestimmte Fälle. Genehmigungs...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2008
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2008, Band: 177, Heft: 2, Seiten: 502-523 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Pfarrei
/ Finanzwirtschaft
/ Finanzkontrolle
/ Kanonisches Recht
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IxTheo Notationen: | KDB Katholische Kirche RB Kirchliches Amt; Gemeinde SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Pfarrei
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 532 B Deutschland B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 537 B Vermögensrecht B Partikularrecht B Vermögensverwaltung B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1254-1310 |
Zusammenfassung: | Das Hauptaugenmerk des Beitrags liegt auf der Frage nach Möglichkeiten einer Vereinfachung bzw. Reduzierung von Genehmigungserfordernissen in der Verwaltung pfarrlichen Vermögens. Eine der diskutierten Möglichkeiten wäre etwa die Einführung einer Genehmigungsfiktion für bestimmte Fälle. Genehmigungserfordernisse bestehen bekanntlich zur Zeit in den deutschen Bistümern in äußerst weitreichendem Umfang und in einer kaum zu überbietenden Regelungsdichte. Daher war zu fragen, in welchem Umfang das universale Recht Genehmigungspflichten zwingend verlangt und wo die partikularrechtlich festgelegten Erfordernisse über das universalrechtlich Gebotene hinausgehen. Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten partikularen Vermögensrechts in Deutschland lassen sich mehrere universalrechtlich zulässige Vereinfachungen aufzeigen, angefangen von der - vom universalen Recht ohnedies vorgeschriebenen - Differenzierung zwischen außerordentlicher Verwaltung (betreffend das frei verfügbare Vermögen) und Veräußerungsgeschäften (betreffend das Stammvermögen). |
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ISSN: | 0003-9160 |
Enthält: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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