Die niedersächsischen Kirchenverträge als Eckpunkte der Vertragsentwicklung
Der prinzipielle Einschnitt der Reichsverfassung von 1919, der das Ende der konstantinischen Epoche markierte, wurde in der Weimarer Zeit nicht richtig wahrgenommen. Der Staat behauptete weiterhin Kirchenaufsichstsrechte. Das schien eine Konsequenz des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus der...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Publicado: |
2008
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En: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Año: 2008, Volumen: 177, Número: 2, Páginas: 479-501 |
(Cadenas de) Palabra clave estándar: | B
Niedersachsen
/ Concordado entre la Iglesia y el Estado
/ Iglesia evangélica
/ Geschichte 1955
B Niedersachsen / Concordata / Geschichte 1965 / Alemania / Concordata |
Clasificaciones IxTheo: | KAJ Época contemporánea KBB Región germanoparlante S Derecho eclesiástico |
Otras palabras clave: | B
Concordata
B Historia eclesiástica B Niedersachsen B Concordado entre la Iglesia y el Estado B Legislación sobre la Iglesia nacional B Konkordatsrecht B Alemania |
Sumario: | Der prinzipielle Einschnitt der Reichsverfassung von 1919, der das Ende der konstantinischen Epoche markierte, wurde in der Weimarer Zeit nicht richtig wahrgenommen. Der Staat behauptete weiterhin Kirchenaufsichstsrechte. Das schien eine Konsequenz des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus der Kirchen zu sein. Die Verträge der Weimarer Zeit haben diesen Standpunkt abgemildert, aber nicht beseitigt. Die Konkordate waren die Schrittmacher, dem die evangelischen Kirchenverträge folgten. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Lage anders. Die kathoolische Kirche war durch den Streit um die Fortgeltung des Reichskonkordats befangen. Der so genannte "Loccumer Vertrag" des Landes Niedersachsen mit den fünf evangelischen Landeskirchen ist der erste Vertrag nach dem Kirchenkampf und nach dem Kriege. Er bringt ein neues Verständnis des "freundschaftlichen" Umgangs des von der Kirche getrennten Staates und der vom Staate unabhängigen Kirche miteinander zum Ausdruck. Er wurde zum Richtmaß für evangelische Kirchenverträge in anderen Ländern. Auch das 10 Jahre später abgeschlossene niedersächsische Konkordat und der Ergänzungsvertrag zum Loccumer Vertrag folgtem dem vom Loccumer Vertrag beschrittenen Weg. Dasselbe gilt für die Verträge in den sogenannten neuen Ländern nach der Befreiung durch die friedliche Revolution von 1989. Der Loccumer Vertrag von 1955 war ein Ergebnis von grundlegender Bedeutung. Er brachte die Entwicklung, die das Staatskrichenrecht seit dem Ersten Weltkrieg durchgemacht hatte, zu einem deutlichen Abschluss. Zugleich eröffnete er eine neue Perspektive und diente für lange Zeit als Richtpunkt für die weitere Entwicklung. |
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ISSN: | 0003-9160 |
Obras secundarias: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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