Gebot und Verbot in der Rechtssprache des CIC

Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlosse...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Amann, Thomas A. (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado: 2001
En: Communio in ecclesiae mysterio
Año: 2001, Páginas: 3-28
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Interdicción
B Mandamiento
B Movimiento juvenil católico Codex Iuris Canonici 1983
B Lenguaje jurídico
Descripción
Sumario:Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlossen werden muss. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber auch rechtssprachlich klarer und damit einheitlicher den von ihm angestrebten Verbindlichkeitsgrad und die Art der Verpflichtung zum Ausdruck brächte, besonders dort, wo die Rechtssicherheit berührt ist. Es zeigt sich, dass durch geringe Korrekturen die kodikarische Rechtssprache insgesamt deutlich vereinheitlicht werden könnte
ISBN:3830670826
Obras secundarias:In: Communio in ecclesiae mysterio