Gebot und Verbot in der Rechtssprache des CIC

Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlosse...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Amann, Thomas A. (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Publicado em: 2001
Em: Communio in ecclesiae mysterio
Ano: 2001, Páginas: 3-28
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Mandamento
B Interdição
B Igreja católica Codex Iuris Canonici 1983
B Linguagem jurídica
Descrição
Resumo:Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlossen werden muss. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber auch rechtssprachlich klarer und damit einheitlicher den von ihm angestrebten Verbindlichkeitsgrad und die Art der Verpflichtung zum Ausdruck brächte, besonders dort, wo die Rechtssicherheit berührt ist. Es zeigt sich, dass durch geringe Korrekturen die kodikarische Rechtssprache insgesamt deutlich vereinheitlicht werden könnte
ISBN:3830670826
Obras secundárias:In: Communio in ecclesiae mysterio