Beichte per Telefon: Bemerkungen zum "Ort" für das Bußsakrament

Ausgehend von der Ansicht R. Weigands, der die Beichte per Telefon grundsätzlich für möglich hält, will der Autor versuchen aufzuzeigen, welche Vorgaben das positive Recht macht, wie die kanonistische Doktrin diese ausdeutet und was die Sicht des Wesens des Bußsakramentes in dieser Hinsicht erbringt...

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Bibliographic Details
Main Author: Hierold, Alfred E. 1941- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Pustet 1991
In: Fides et ius
Year: 1991, Pages: 163-176
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 964
B Fine
B Sakramentenrecht
B Penance
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Ausgehend von der Ansicht R. Weigands, der die Beichte per Telefon grundsätzlich für möglich hält, will der Autor versuchen aufzuzeigen, welche Vorgaben das positive Recht macht, wie die kanonistische Doktrin diese ausdeutet und was die Sicht des Wesens des Bußsakramentes in dieser Hinsicht erbringt. So macht er sich 1. an eine Interpretation des can. 964, den er vergleicht mit dem CIC/1917 und zwischenkodikarischen Regelungen. Die Ausnahme des can. 964.3, der eine Beichte aus gerechtem Grund außerhalb des Beichtstuhls vorsieht, wird von ihm im Hinblick auf den Öffentlichkeitscharakter der Beichte allgemein und auf die Defizite einer Beichte per Telefon hin interpretiert. Ergebnis: Beichte per Telefon nur als strikte Ausnahme, also nur in äußerster Not, wenn kein Priester erreicht werden kann
ISBN:379171290X
Contains:In: Fides et ius