Staat und Kirche im Sozialversicherungsrecht: kirchliche Betätigung zwischen Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit
Kirchliche Betätigung unterliegt weder allgemein der Sozialversicherungspflicht noch gilt generell Sozialversicherungsfreiheit. Das Sozialgesetzbuch trifft vielmehr differenzierte Regelungen, die an die jeweils ausgeübte kirchliche Tätigkeit anknüpfen. Der Verfasser untersucht im vorliegenden Beitra...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1999
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In: |
Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
Jahr: 1999, Band: 1, Seiten: 587-608 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Deutschland
/ Kirchlicher Mitarbeiter
/ Sozialversicherungsrecht
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IxTheo Notationen: | KBB Deutsches Sprachgebiet SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht XA Recht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Arbeitsrecht
B Sozialversicherung |
Zusammenfassung: | Kirchliche Betätigung unterliegt weder allgemein der Sozialversicherungspflicht noch gilt generell Sozialversicherungsfreiheit. Das Sozialgesetzbuch trifft vielmehr differenzierte Regelungen, die an die jeweils ausgeübte kirchliche Tätigkeit anknüpfen. Der Verfasser untersucht im vorliegenden Beitrag, inwieweit kirchliche Bedienstete der Sozialversicherungsfreiheit unterliegen und kommt zum Ergebnis, dass eine bedingte Sozialversicherungspflicht gegeben ist |
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Beschreibung: | In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen : 33 : 1999. - S. 587-608 |
ISBN: | 3428098145 |
Enthält: | In: Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
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