Die Kirchen im Recht der Europäischen Union

Wären der Vertrag über die Europäische Union oder der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft eine Europäische Verfassung, so wäre dies - abgesehen von der Erklärung zum Amsterdamer Vertrag - eine Verfassung ohne die Kirchen und ohne Regelungen über das Verhältnis zwischen ihnen und der so verfass...

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Библиографические подробности
Главный автор: Heintzen, Markus 1960- (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: 1999
В: Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
Год: 1999, Том: 1, Страницы: 29-47
Нормированные ключевые слова (последовательности):B Europäische Union / Государство (мотив) / Церковь (мотив)
Индексация IxTheo:KAG Реформация
SA Церковное право
XA Право
Другие ключевые слова:B Европейское право
B Церковь (мотив)
B Европа (мотив)
B Europäische Gemeinschaft
B Europäische Union
B Staat-Kirche-Verhältnis
Описание
Итог:Wären der Vertrag über die Europäische Union oder der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft eine Europäische Verfassung, so wäre dies - abgesehen von der Erklärung zum Amsterdamer Vertrag - eine Verfassung ohne die Kirchen und ohne Regelungen über das Verhältnis zwischen ihnen und der so verfassten Hoheitsgewalt, den Mitgliedsstaaten und Unionsbürgern. Zur Überwindung des staatskirchenrechtlichen Negativbefundes ist der Amsterdamer Schlussakte die Erklärung Nr. 11 beigefügt worden: "Die Europäische Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht. Die Europäische Union achtet den Status von weltanschaulichen Gemeinschaften in gleicher Weise". Der vorliegende Aufsatz klärt die Fragen (1), welchen juristischen Wert diese "Erklärung" hat und (2) in welchem Verhältnis der Inhalt der Erklärung zu Art. 6, früher Artikel F des Unionsvertrages, steht, dessen "Rückendeckung" ihr Gewicht deutlich steigerte
Примечание:In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen : 33 : 1999. - S. 29-47
ISBN:3428098145
Второстепенные работы:In: Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist