Friedrich Wilhelm I. Preußen, K., & Cocceji, S. v. (1736). Königl. Preußisches Edict: I. Daß die Consistoria auf der Prediger Conduite besser, als bisher, Achtung geben ... II. Daß die Inspectores, so bald sie etwas von derer Prediger ärgerlichen Leben erfahren, die Sachen untersuchen ... III. Daß die Inspectores die ihnen anvertrauete Kirchen fleißig visitiren ... IV. Daß künfftig keine Prediger weiter bestellet werden sollen, als die ein gutes Zeugniß von Halle und ihren Inspectoren haben, ... V. Daß die Inspectores bey Straffe der Cassation jährlich eine Conduiten-Liste wegen ihrer Prediger einsenden sollen. VI. Daß es eben so mit Untersuchung und Visitation der Schulen und der Schulmeister gehalten werden solle, und VII. Daß die Fiscalische Bediente in Specie instruiret werden sollen, ein wachsames Auge darüber zu halten : Sub Dato Berlin, den 29 Septembris, 1736. [Verlag nicht ermittelbar].
Citação norma ChicagoFriedrich Wilhelm I. Preußen, König, and Samuel von Cocceji. Königl. Preußisches Edict: I. Daß Die Consistoria Auf Der Prediger Conduite Besser, Als Bisher, Achtung Geben ... II. Daß Die Inspectores, so Bald Sie Etwas Von Derer Prediger ärgerlichen Leben Erfahren, Die Sachen Untersuchen ... III. Daß Die Inspectores Die Ihnen Anvertrauete Kirchen Fleißig Visitiren ... IV. Daß Künfftig Keine Prediger Weiter Bestellet Werden Sollen, Als Die Ein Gutes Zeugniß Von Halle Und Ihren Inspectoren Haben, ... V. Daß Die Inspectores Bey Straffe Der Cassation Jährlich Eine Conduiten-Liste Wegen Ihrer Prediger Einsenden Sollen. VI. Daß Es Eben so Mit Untersuchung Und Visitation Der Schulen Und Der Schulmeister Gehalten Werden Solle, Und VII. Daß Die Fiscalische Bediente in Specie Instruiret Werden Sollen, Ein Wachsames Auge Darüber Zu Halten : Sub Dato Berlin, Den 29 Septembris, 1736. [Berlin]: [Verlag nicht ermittelbar], 1736.
Citação norma MLAFriedrich Wilhelm I. Preußen, König, and Samuel von Cocceji. Königl. Preußisches Edict: I. Daß Die Consistoria Auf Der Prediger Conduite Besser, Als Bisher, Achtung Geben ... II. Daß Die Inspectores, so Bald Sie Etwas Von Derer Prediger ärgerlichen Leben Erfahren, Die Sachen Untersuchen ... III. Daß Die Inspectores Die Ihnen Anvertrauete Kirchen Fleißig Visitiren ... IV. Daß Künfftig Keine Prediger Weiter Bestellet Werden Sollen, Als Die Ein Gutes Zeugniß Von Halle Und Ihren Inspectoren Haben, ... V. Daß Die Inspectores Bey Straffe Der Cassation Jährlich Eine Conduiten-Liste Wegen Ihrer Prediger Einsenden Sollen. VI. Daß Es Eben so Mit Untersuchung Und Visitation Der Schulen Und Der Schulmeister Gehalten Werden Solle, Und VII. Daß Die Fiscalische Bediente in Specie Instruiret Werden Sollen, Ein Wachsames Auge Darüber Zu Halten : Sub Dato Berlin, Den 29 Septembris, 1736. [Verlag nicht ermittelbar], 1736.