Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen: Achten - Schützen - Gewährleisten: exemplifiziert anhand des Rechts auf Religionsfreiheit
Angewandt auf das kompexe Recht auf Religionsfreiheit werden mit der Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen (Achten, Schützen, Gewährleisten) insbesondere folgende korrelierende Verantwortlichkeiten erfasst: Dieses Recht ist in erster Linie ein individuelles Freiheitsrecht; das Recht jedes Mensch...
Autore principale: | |
---|---|
Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
2009
|
In: |
Theologie und Philosophie
Anno: 2009, Volume: 84, Fascicolo: 2, Pagine: 237-249 |
(sequenze di) soggetti normati: | B
Libertà di religione
/ Diritti umani <motivo>
|
Notazioni IxTheo: | SA Diritto ecclesiastico |
Altre parole chiave: | B
Menschenrechte
B Human Rights B Religious Freedom B Stato B Libertà di religione B Diritto |
Edizione parallela: | Elettronico
|
Riepilogo: | Angewandt auf das kompexe Recht auf Religionsfreiheit werden mit der Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen (Achten, Schützen, Gewährleisten) insbesondere folgende korrelierende Verantwortlichkeiten erfasst: Dieses Recht ist in erster Linie ein individuelles Freiheitsrecht; das Recht jedes Menschen auf existenzielle und religiöse Freiheit zu achten ist der Staat verpflichtet. Das Achten umfasst in rebus religionis ein Respektieren des forum internum wie des forum externum und zudem eine Anerkennung der Selbstveratnwortung religiöser Gemeinschaften. Da dieses Recht ebenfalls von Dritten oder Gruppierungen missachtet wird, obliegt sein Schutz dem Staat, was ein Einschreiten notwendig macht. Um dieses Recht umfassend zu gewährleisten, bedarf es gerade bei den res mixtae einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaft, wobei es die Aufgabe des Staates ist, durch das Bereitstellen einer Infrastruktur die Ermöglichungsdedingungen für religiös motivierte Aktivitäten zu schaffen. Die drei Verpflichtungen des Achtens, des Schützens und des Gewährleistens stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern untereinander in einem Verhältnis der Koplementarität |
---|---|
ISSN: | 0040-5655 |
Comprende: | In: Theologie und Philosophie
|