Zur Begründung evangelischen Kirchenrechts als Antwort auf Rudolph Sohm

In der Kirche der lutherischen Reformation ist Kirchenrecht in besonderer Weise begründungspflichtig. Heilsnotwendige Vorgaben aus göttlichem Recht für die äußere Ordnung der Kirche bestehen nicht. Bis in das 20. Jahrhundert hinein war evangelisches Kirchenrecht praktisch staatliches Recht. Die Thes...

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Bibliographic Details
Main Author: Hübner, Hans-Peter 1961- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann, Ludwig-Maximilians-Universität 2024
In: NomoKnon
Year: 2024
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Protestant Church
B Church law
B Sohm, Rudolph (1841-1917)
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Description
Summary:In der Kirche der lutherischen Reformation ist Kirchenrecht in besonderer Weise begründungspflichtig. Heilsnotwendige Vorgaben aus göttlichem Recht für die äußere Ordnung der Kirche bestehen nicht. Bis in das 20. Jahrhundert hinein war evangelisches Kirchenrecht praktisch staatliches Recht. Die These Rudolph Sohms von dem grundsätzlichen Gegensatz zwischen Kirchenrecht und (geistlichem) Wesen der Kirche wird von daher verständlich. Aufgrund der Theologischen Erklärung der Barmer Bekenntnissynode von 1934 ist geklärt, dass die äußere Ordnung der Kirche nicht von ihrem Auftrag und Bekenntnis geschieden werden kann. Als menschliche Antwort auf den Anruf des Evangeliums hat Kirchenrecht dem kirchlichen Verkündigungsauftrag zu dienen und bezieht aus diesem Dienst die spezifischen Maßstäbe seiner Legitimität.
ISSN:2749-2826
Contains:Enthalten in: NomoKnon
Persistent identifiers:DOI: 10.5282/nomokanon/257