(Kein) ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Zweckbetrieben von gemeinnützigen Einrichtungen

Zwischen dem Finanzamt und einem gemeinnützigen Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens war streitig, ob die Umsätze eines betriebenen Bistros und einer öffentlichen Toilette als von einem sog. Zweckbetrieb erzielt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Mit Urteil vom 23.07.2019 (XI R 2/ 17)...

全面介绍

Saved in:  
书目详细资料
主要作者: Kronawitter, Martin (Author)
格式: Print 文件
语言:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
载入...
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 2019
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2019, 卷: 7, 发布: 6, Pages: 185-186
Standardized Subjects / Keyword chains:B 教会劳工法 / 劳工法 / Umsatzsteuer / Zweckbetrieb / 公益
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
实物特征
总结:Zwischen dem Finanzamt und einem gemeinnützigen Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens war streitig, ob die Umsätze eines betriebenen Bistros und einer öffentlichen Toilette als von einem sog. Zweckbetrieb erzielt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Mit Urteil vom 23.07.2019 (XI R 2/ 17) führten die Bundesfinanzrichter jetzt aus, dass jene Umsätze selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern sind, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke (hier: Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen) gedient haben. Es müsste sich um Leistungen von Einrichtungen handeln, die sowohl gemeinnützig als auch zusätzlich für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind. Hier trat der Verein mit seinen Gastronomie- umsätzen in Wettbewerb zu anderen Unternehmern mit vergleichbaren Leistungen. Daneben dienten die Gastronomieumsätze in erster Linie den Zwecken der Bistrobesucher, womit sie keine originär gemeinnützigen Leistungen waren.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen