(Kein) ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Zweckbetrieben von gemeinnützigen Einrichtungen

Zwischen dem Finanzamt und einem gemeinnützigen Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens war streitig, ob die Umsätze eines betriebenen Bistros und einer öffentlichen Toilette als von einem sog. Zweckbetrieb erzielt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Mit Urteil vom 23.07.2019 (XI R 2/ 17)...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Autor principal: Kronawitter, Martin (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado: 2019
En: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Año: 2019, Volumen: 7, Número: 6, Páginas: 185-186
(Cadenas de) Palabra clave estándar:B Derecho laboral eclesiástico / Derecho laboral / Impuesto de venta / Zweckbetrieb / Utilidad pública
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
SB Derecho canónico
Descripción
Sumario:Zwischen dem Finanzamt und einem gemeinnützigen Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens war streitig, ob die Umsätze eines betriebenen Bistros und einer öffentlichen Toilette als von einem sog. Zweckbetrieb erzielt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Mit Urteil vom 23.07.2019 (XI R 2/ 17) führten die Bundesfinanzrichter jetzt aus, dass jene Umsätze selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern sind, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke (hier: Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen) gedient haben. Es müsste sich um Leistungen von Einrichtungen handeln, die sowohl gemeinnützig als auch zusätzlich für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind. Hier trat der Verein mit seinen Gastronomie- umsätzen in Wettbewerb zu anderen Unternehmern mit vergleichbaren Leistungen. Daneben dienten die Gastronomieumsätze in erster Linie den Zwecken der Bistrobesucher, womit sie keine originär gemeinnützigen Leistungen waren.
ISSN:2196-0119
Obras secundarias:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen