Oswald von Nell-Breuning und der „Dritte Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Stimmen, die sich gegen ein Festhalten der Kirchen am ,,Dritten Weg" wenden, mehren sich. Aus juristischer Sicht steht dabei die schwindende Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht im Fokus: Der Dienstgemeinschaftsgedanke, verwurzelt im kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, habe keine hinreiche...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
C. H. Beck
2022
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2022, Volume: 10, Issue: 3, Pages: 86-93 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Service community
/ Criticism
/ Third way
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IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Summary: | Die Stimmen, die sich gegen ein Festhalten der Kirchen am ,,Dritten Weg" wenden, mehren sich. Aus juristischer Sicht steht dabei die schwindende Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht im Fokus: Der Dienstgemeinschaftsgedanke, verwurzelt im kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, habe keine hinreichend rechtfertigende Kraft, um den Eingriff in das grundrechtlich gewährleistete Koalitionsrecht und die gewerkschaftliche Tarifautonomie legitimieren zu können. Teils wird auch ein Konflikt zu den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention konstatiert. Diese rechtlichen Einwände hat das Bundesarbeitsgericht mit seinen richtungsweisenden Entscheidungen von 2012 zwar zunächst für die Rechtsanwendungspraxis ausgeräumt: Durch schonenden Ausgleich der konfligierenden Verfassungspositionen lassen sich, so der Grundgedanke, die eingeschränk- ten Gewerkschaftsrechte auf andere Weise verfassungskonform hinreichend entfalten. Nachfolgend hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken angemeldet. Allerdings stellt sich nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen „Egenberger " und „IR " auch hier die Frage: Hat der Dienstgemeinschaftsgedanke noch hinreichend vitale Kraft, um den Einschnitt in Streikrecht und Tarifautonomie rechtfertigen zu können? Trotz aller Reformansätze, die im Kontext des „synodalen Weges" diskutiert werden, hält Art. 8 der reformierten Grundordnung (Stand: 6.5.2022) am Prinzip des „Dritten Weges" inhaltlich unverändert fest. Validität und rechtliche Tragfähigkeit dieses Ansatzes anhand der Argumente Oswald von Nell-Breunings, eines der prominentesten Kritikers des ,,Dritten Weges", zu reflektieren, liegt daher auch angesichts des laufenden Reformprozesses nahe. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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