Kirchenaustritt als Kündigungsgrund: Das BAG ist gefragt – und wird wohl den EuGH fragen müssen

Aktuell sind zwei Verfahren beim BAG anhängig, in denen es um den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund geht: Einmal eine Hebamme, einmal eine Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung; die Hebamme wurde ordentlich während der Probezeit gekündigt, die Mitarbeiterin der Schwangerschaftskonflikt...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Κύριος συγγραφέας: Thüsing, Gregor 1971- (Συγγραφέας)
Άλλοι συγγραφείς: Biesenbach, Gregor
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Άρθρο
Γλώσσα:Γερμανικά
Έλεγχος διαθεσιμότητας: HBZ Gateway
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Έκδοση: 2022
Στο/Στη: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Έτος: 2022, Τόμος: 10, Τεύχος: 3, Σελίδες: 81-85
Τυποποιημένες (ακολουθίες) λέξεων-κλειδιών:B Εκκλησιαστικό εργατικό δίκαιο / Εργατικό Δίκαιο / Αποχώρηση από την Εκκλησία / Kündigungsgrund / Δικαίωμα αυτοδιάθεσης
Σημειογραφίες IxTheo:SΑ Εκκλησιαστικό Δίκαιο
SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Περιγραφή
Σύνοψη:Aktuell sind zwei Verfahren beim BAG anhängig, in denen es um den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund geht: Einmal eine Hebamme, einmal eine Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung; die Hebamme wurde ordentlich während der Probezeit gekündigt, die Mitarbeiterin der Schwangerschaftskonfliktberatung außerordentlich gekündigt, hilfsweise ordentlich. Die ältere Rechtsprechung des BAG hatte ähnliche Fälle noch ausdrücklich gebilligt - aber nun kamen das BVerfG und der EuGH, und haben die Karten neu gemischt. Das LAG Hamm urteilte zugunsten der Arbeitgeberin, das LAG Hessen zugunsten der Arbeitnehmerin. Der Kirchenaustritt wird damit zum Lackmustest der Reichweite kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten, die aktuell ja auch in der politischen Diskussion sind.3 Wenn eine Reaktion hierauf künftig nicht mehr möglich sein sollte, dann wäre eine Reaktion auf andere Verstöße gegen Loyalitätsvorgaben künftig nur schwer vorstellbar, jedenfalls an hohe Hürden geknüpft. Die Frage betrifft nicht nur die Katholische Kirche, denn § 5 der Loyalitätsrichtlinien der EKD formuliert eine ganz ähnliche Regelung.
ISSN:2196-0119
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen