Die Verantwortung der kirchlichen Ehejudikatur für das bonum familiae. Die Ansprache Papst Franziskus' vom 29. Januar 2021 an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota zur Eröffnung des Gerichtsjahres

Papst FRANZISKUS nimmt in seiner Ansprache an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota im Jahr 2021 nicht nur diese, sondern die Mitarbeiter aller kirchlichen Gerichte in die Verantwortung, das Wohl der getrennten Partner und etwaiger Kinder zu gewährleisten, denn Letztere werden oftmals durch...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Selge, Karl-Heinz 1961- (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado: 2022
En: De processibus matrimonialibus
Año: 2022, Volumen: 29, Páginas: 253-273
(Cadenas de) Palabra clave estándar:B Matrimonio
B Derecho matrimonial
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Eheband
B Ehejudikatur
B Bonum Familiae
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
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Descripción
Sumario:Papst FRANZISKUS nimmt in seiner Ansprache an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota im Jahr 2021 nicht nur diese, sondern die Mitarbeiter aller kirchlichen Gerichte in die Verantwortung, das Wohl der getrennten Partner und etwaiger Kinder zu gewährleisten, denn Letztere werden oftmals durch die Zerrüttung des Familienlebens und die Scheidung der Elternehe traumatisiert. Die Kommentierung gibt unter Bezugnahme auf die verschiedenen Prozessschritte (insbesondere: vorprozessuale Beratung, Anhörung, Aktenoffenlegung, Stellungnahme des Ehebandverteidigers und Urteilsausfertigung) konkrete Hinweise zur Erreichung dieses Ziels. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt daher auf der Darstellung von unabdingbar erforderlichen personalen Kompetenzen der Mitglieder der kirchlichen Gerichte. Diese postulierten Fähigkeiten gehen über die im CIC normierten Mindestanforderungen hinaus und implizieren notwendig eine Grundhaltung demütiger Mitmenschlichkeit den Menschen gegenüber, die den Dienst der kirchlichen Gerichte in Anspruch nehmen.
Obras secundarias:Enthalten in: De processibus matrimonialibus
Persistent identifiers:DOI: 10.22602/IQ.9783745870725