Urteil des Landgerichts Aachen vom 10. Juli 1992 (5 S 472/90) zur Duldung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Mieträumen einer katholischen Kirchengemeinde: (NJW 45 [1992] 2897)

Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in der Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebeung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Ha...

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Collectivité auteur: Nordrhein-Westfalen (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: 1992
Dans: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Année: 1992, Volume: 161, Numéro: 1, Pages: 223-225
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Administration paroissiale
B Jurisprudence
Description
Résumé:Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in der Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebeung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hauses und der Umgebung zum kirchlichen Lebensbereich ergeben kann
Description:Aufsatz
ISSN:0003-9160
Contient:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht