Der Rechtscharakter der kirchlichen Rechtsordnung: Überlegungen zur These vom analogen Wesen des Kirchenrechts
Das Kirchenrecht ist nicht analoges, sondern eigengeprägtes, eigengeartetes Recht, ein Recht "sui generis" - das heißt zugleich, dass es als eine von vielen möglichen Verwirklichungsformen von Recht anzusehen ist
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1990
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1990, Band: 159, Heft: 1, Seiten: 3-18 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsphilosophie
B Kirchenrecht B Rechtstheorie B Grundlegung des Kirchenrechts |
Zusammenfassung: | Das Kirchenrecht ist nicht analoges, sondern eigengeprägtes, eigengeartetes Recht, ein Recht "sui generis" - das heißt zugleich, dass es als eine von vielen möglichen Verwirklichungsformen von Recht anzusehen ist |
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Beschreibung: | Aufsatz |
ISSN: | 0003-9160 |
Enthält: | Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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