Geltendmachung von kirchenrechtlichen Ansprüchen vor staatlichen Gerichten. BVerwG, Urteil vom 25.11.2015 (6 C 20/14)
Aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes können kirchenrechtliche Ansprüche im Klageverfahren vor staatlichen Gerichten geltend gemacht werden, wenn dies erforderlich ist, um sie zwangsweise durchsetzen zu können. Die staatlichen Gerichte dürfen kirchenrechtliche Ansprüche nur anerkennen,...
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Формат: | Электронный ресурс Статья |
Язык: | Немецкий |
Проверить наличие: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Опубликовано: |
2019
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В: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 2019, Том: 66, Страницы: 264-274 |
Online-ссылка: |
Volltext (Verlag) |
Итог: | Aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes können kirchenrechtliche Ansprüche im Klageverfahren vor staatlichen Gerichten geltend gemacht werden, wenn dies erforderlich ist, um sie zwangsweise durchsetzen zu können. Die staatlichen Gerichte dürfen kirchenrechtliche Ansprüche nur anerkennen, wenn die staatliche Rechtsordnung nicht entgegensteht. Die grundgesetzlich geschützte Organisationsgewalt der Religionsgesell schaften umfasst die Einrichtung unabhängiger Kirchengerichte, die Festlegung ihrer Entscheidungszuständigkeiten und den Erlass einer Verfahrensordnung. Die von den Kirchengerichten zuerkannten und festgesetzten Ansprüche auf Erstattung der Kosten eines kirchengerichtlichen Verfahrens sind von staatlichen Gerichten anzuerkennen, wenn sie nicht auf einer Verletzung der fundamentalen Verfassungsprinzipien des Art. 79 Abs. 3 GG, des Willkürverbots oder elementarer Verfahrensgarantien beruhen. |
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ISBN: | 3110645734 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110645736 |