Begründung d. Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft BVerwG, Urteil vom 23.9.2010 (7C 22.09)

Die Angabe zur Religionszugehörigkeit im Anmeldeschein kann nur dann als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft herangezogen werden, wenn diese Religionsgemeinschaft eindeutig bezeichnet ist. Der Hinweis auf eine „mosaische“ Religionszugehörigkeit lässt die Zu...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2014, Band: 56, Seiten: 266-276
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Angabe zur Religionszugehörigkeit im Anmeldeschein kann nur dann als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft herangezogen werden, wenn diese Religionsgemeinschaft eindeutig bezeichnet ist. Der Hinweis auf eine „mosaische“ Religionszugehörigkeit lässt die Zuordnung zur konkreten jüdischen Gemeinde nicht zu. Wer willentlich die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft begründet, die nach ihrem Selbstverständnis und religionsgemeinschaftlichem Recht Teil eines nach den Grundsätzen des Parochialrechts gegliederten, umfassenderen Verbands ist, nimmt für den Fall des Wohnsitzwechsels auch den Wechsel der örtlichen Gemeinemitgliedschaft in seinen Willen auf.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946