Urteil: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

Zwei Kopftuch tragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am Montag in Münster in einem Berufungsverfahren.

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Englisch
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Veröffentlicht: 2019
In: KNA, Katholische Nachrichten-Agentur
Jahr: 2019, Heft: 192, Seiten: 9-10
IxTheo Notationen:BJ Islam
KBB Deutsches Sprachgebiet
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Lehrer
B Islam
B Gleichberechtigung
B Rechtsprechung
B Kopftuch
B Gleichbehandlung
Beschreibung
Zusammenfassung:Zwei Kopftuch tragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am Montag in Münster in einem Berufungsverfahren.
Enthält:Enthalten in: Katholische Nachrichten-Agentur, KNA, Katholische Nachrichten-Agentur