Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt gemäß c. 522 CIC, dass die Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernannt werden können, wobei die Ernennungszeit mindestens sechs Jahre beträgt.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche Deutsche Bischofskonferenz (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2018
In: Amtsblatt
Jahr: 2018, Heft: 3
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Pfarrer
B Ernennung
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 522
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt gemäß c. 522 CIC, dass die Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernannt werden können, wobei die Ernennungszeit mindestens sechs Jahre beträgt.
ISSN:2364-320X
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Diözese Görlitz, Amtsblatt