Ein Münchner Kirchenrechtler will die Kirchensteuer reformieren
Der katholische Münchner Kirchenrechtler Pater Stephan Haering möchte die Kirchensteuerpraxis in Deutschland modifizieren. Katholiken sollten selbst entscheiden können, welcher kirchlichen Einrichtung ihre Steuer zugutekommt, lautet Haerings Vorschlag, den er jüngst in einem Fachaufsatz publiziert h...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2015
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In: |
Aktueller Dienst. Inland
Jahr: 2015, Band: 265, Seiten: 36-38 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchenrecht
B Kanonisches Recht B Reform B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1263 B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Der katholische Münchner Kirchenrechtler Pater Stephan Haering möchte die Kirchensteuerpraxis in Deutschland modifizieren. Katholiken sollten selbst entscheiden können, welcher kirchlichen Einrichtung ihre Steuer zugutekommt, lautet Haerings Vorschlag, den er jüngst in einem Fachaufsatz publiziert hat. Der Theologieprofessor und Benediktinerpater ist überzeugt, dass damit Kirchenaustritte verhindert werden könnten, wie er in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläutert |
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Enthält: | Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland
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