Ein Münchner Kirchenrechtler will die Kirchensteuer reformieren

Der katholische Münchner Kirchenrechtler Pater Stephan Haering möchte die Kirchensteuerpraxis in Deutschland modifizieren. Katholiken sollten selbst entscheiden können, welcher kirchlichen Einrichtung ihre Steuer zugutekommt, lautet Haerings Vorschlag, den er jüngst in einem Fachaufsatz publiziert h...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Renzikowski, Christoph 1966- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2015
In: Aktueller Dienst. Inland
Jahr: 2015, Band: 265, Seiten: 36-38
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenrecht
B Kanonisches Recht
B Reform
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1263
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Der katholische Münchner Kirchenrechtler Pater Stephan Haering möchte die Kirchensteuerpraxis in Deutschland modifizieren. Katholiken sollten selbst entscheiden können, welcher kirchlichen Einrichtung ihre Steuer zugutekommt, lautet Haerings Vorschlag, den er jüngst in einem Fachaufsatz publiziert hat. Der Theologieprofessor und Benediktinerpater ist überzeugt, dass damit Kirchenaustritte verhindert werden könnten, wie er in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläutert
Enthält:Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland