Papst betont Rolle von Bischöfen in Eheverfahren

Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen Bistümer die vor zwei Jahren eingeführten Schnellverfahren für Eheannullierungen nicht an Diözesangerichte delegieren

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2017
In: Vatikan, Ausland, EU
Jahr: 2017, Band: 227, Seiten: 10
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Bischof
B Ehe
B Papst
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1673
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1672
B Ehenichtigkeitsverfahren
Beschreibung
Zusammenfassung:Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen Bistümer die vor zwei Jahren eingeführten Schnellverfahren für Eheannullierungen nicht an Diözesangerichte delegieren
Enthält:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU