Gericht stärkt innerkirchliche Meinungsfreiheit

Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung

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Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Hōputu: Print Tuhinga
Reo:German
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I whakaputaina: 2015
In: Aktueller Dienst. Inland
Year: 2015, Huānga: 262, Pages: 4
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Diözese
B Arbeitsgericht
B Urteil
B Mitarbeiter
B Mitarbeitervertretung
B Trier
B Meinungsfreiheit
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland