Gericht stärkt innerkirchliche Meinungsfreiheit
Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung
Hōputu: | Print Tuhinga |
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Reo: | German |
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I whakaputaina: |
2015
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In: |
Aktueller Dienst. Inland
Year: 2015, Huānga: 262, Pages: 4 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Diözese
B Arbeitsgericht B Urteil B Mitarbeiter B Mitarbeitervertretung B Trier B Meinungsfreiheit |
Whakarāpopototanga: | Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung |
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Contains: | Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland
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