Keine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht bei nicht ausschließlich weltanschaulichen Zwecken gewidmeten Betriebsstätten, Beschluss vom 29.01.2018 - 6 B 49.17

Die in § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV für Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, geregelte Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht setzt voraus, dass die betreffenden Räume ausschließlich für den Gottesdienst oder eine hiermit vergleichbare - kirchlichen, religiösen oder weltanschau...

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语言:German
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出版: 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, 卷: 24, Pages: 190
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 广播
实物特征
总结:Die in § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV für Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, geregelte Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht setzt voraus, dass die betreffenden Räume ausschließlich für den Gottesdienst oder eine hiermit vergleichbare - kirchlichen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dienende -Nutzung bestimmt sind, die typischerweise erwarten lässt, dass dort keine betriebsbezogene Rundfunknutzung stattfindet. (Rn. 8) Amtlicher Leitsatz
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht