Justiz hat Bedenken gegen Vollverschleierung vor Gericht
Die Vollverschleierung von Frauen vor Gericht hat bundesweit Bedenken hervorgerufen. Die Vollverschleierung hindert ein Gericht daran, die Identität und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten und Zeuginnen festzustellen, so wie es in der Strafprozessordnung vorgesehen sei.Zudem könnte die Verhandlung...
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Язык: | Немецкий |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Опубликовано: |
2016
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В: |
Aktueller Dienst. Inland
Год: 2016, Том: 49, Страницы: 11 |
Индексация IxTheo: | SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Головной платок
B Суд (мотив) B Bayern B Мусульманин (мотив) B München |
Итог: | Die Vollverschleierung von Frauen vor Gericht hat bundesweit Bedenken hervorgerufen. Die Vollverschleierung hindert ein Gericht daran, die Identität und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten und Zeuginnen festzustellen, so wie es in der Strafprozessordnung vorgesehen sei.Zudem könnte die Verhandlung gegen eine Vollverschleierte den Unmittelbarkeitsgrundsatz beeinträchtigen. Danach müssen das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten Gestik und Mimik einer Angeklagten oder Zeugin wahrnehmen können, um daraus Rückschlüsse auf deren Glaubwürdigkeit ziehen zu können |
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Второстепенные работы: | Enthalten in: Aktueller Dienst. Inland
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