Beihilfe für Erstkommunionfeier. Beschluss vom 11.03.2011 (l 7 AS 1594/10 B)

Leitsatz: Kosten für die Ausrichtung einer Familienfeier anlässlich der Erstkommunion eines Kindes sind aus den Regelleistungen von Arbeitslosengeld II zu decken. Die Ablehnung einer finanziellen Unterstützung berührt nicht die Religionsfreiheit des Hilfsbedürftigen oder seiner Angehörigen

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Landessozialgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2015, Band: 57, Seiten: 201-203
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Erstkommunion
B Arbeitslosenhilfe
B Religion
B Rechtsprechung
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Kosten für die Ausrichtung einer Familienfeier anlässlich der Erstkommunion eines Kindes sind aus den Regelleistungen von Arbeitslosengeld II zu decken. Die Ablehnung einer finanziellen Unterstützung berührt nicht die Religionsfreiheit des Hilfsbedürftigen oder seiner Angehörigen
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946