Beihilfe für Erstkommunionfeier. Beschluss vom 11.03.2011 (l 7 AS 1594/10 B)
Leitsatz: Kosten für die Ausrichtung einer Familienfeier anlässlich der Erstkommunion eines Kindes sind aus den Regelleistungen von Arbeitslosengeld II zu decken. Die Ablehnung einer finanziellen Unterstützung berührt nicht die Religionsfreiheit des Hilfsbedürftigen oder seiner Angehörigen
Körperschaft: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2015
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2015, Band: 57, Seiten: 201-203 |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Erstkommunion B Arbeitslosenhilfe B Religion B Rechtsprechung B Recht |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Kosten für die Ausrichtung einer Familienfeier anlässlich der Erstkommunion eines Kindes sind aus den Regelleistungen von Arbeitslosengeld II zu decken. Die Ablehnung einer finanziellen Unterstützung berührt nicht die Religionsfreiheit des Hilfsbedürftigen oder seiner Angehörigen |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|