Satzungsänderung eines kirchlichen Vereins. Beschluss vom 05.12.2008 - I-3 Wx 84/08

Leitsätze: 1. Ergibt sich aus der Satzung eines Vereins, dass er mit der (hier: Evangelischen) Kirche in besonderer Verbindung steht, so tangiert die in der Satzungsbestimmung liegende Selbstbeschränkung, wonach Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins, die Zusammensetzung oder die Zuständigkei...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Düsseldorf (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2012, Volume: 52, Pages: 324-331
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Statutes legislation
B Jurisdiction
B Association
B Statutes
B Church association
B Statutes ammendment
Description
Summary:Leitsätze: 1. Ergibt sich aus der Satzung eines Vereins, dass er mit der (hier: Evangelischen) Kirche in besonderer Verbindung steht, so tangiert die in der Satzungsbestimmung liegende Selbstbeschränkung, wonach Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins, die Zusammensetzung oder die Zuständigkeit seiner Organe oder die Bestimmungen über die Zuordnung zur Kirche verändern, nur mit den Stimmen dreiviertel der Mitglieder zulässig sind und der Zustimmung des Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde bedürfen, nicht den Kernbereich der Vereinsautonomie und ist daher wirksam. 2. Das Zustimmungserfordernis kann nicht allein durch Satzungsänderung mit der qualifizierten Stimmenmehrheit beseitigt werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946