Spenden an Kirchengemeinde als verdeckte Gewinnausschüttung, Beschluss vom 19.12.2007 - I R 83/06

Leitsatz: Nur aus einer Gesamtschau der Verhältnisse kann beurteilt werden, ob Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Organisation (hier: Kirchengemeinde) als verdeckte Gewinnausschüttung oder als abzugsfähige Spende zu behandeln sind. Für die Abgrenzung ist maßgeblich, ob die G...

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I whakaputaina: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Huānga: 50, Pages: 443-448
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Steuerrecht
B Rechtsprechung
B Steuer
B Spende
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Leitsatz: Nur aus einer Gesamtschau der Verhältnisse kann beurteilt werden, ob Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Organisation (hier: Kirchengemeinde) als verdeckte Gewinnausschüttung oder als abzugsfähige Spende zu behandeln sind. Für die Abgrenzung ist maßgeblich, ob die Gesellschaft mit der Zuwendung einen Vermögensnachteil erfährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht in Kauf genommen hätten und der deshalb ohne das hinzutreten eines durch besondere Nähe zum Empfänger bestimmten Gesellschaftsinteresses nicht eingetreten wäre
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946