Islamisches Gebetshaus im baurechtlichem Mischgebiet, Beschluss vom 02.11.2007 (9 K 3830/07)

Leitsatz: 1. Ein islamisches Gebetshaus mit unter 300 qm Nutzfläche ist keine zentrale kirchliche Einrichtung, die mit der Zwecksbestimmung eines Mischgebiets nicht mehr vereinbar wäre. 2. Ob der Verein, der ein islamisches Gebetshaus nutzen will, Verbindungen zum Dachverband "Milli Görüs"...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG Stuttgart (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2007, Band: 50, Seiten: 299-306
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Baurecht
B Islam
B Rechtsprechung
B Moschee
B Muslim
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Ein islamisches Gebetshaus mit unter 300 qm Nutzfläche ist keine zentrale kirchliche Einrichtung, die mit der Zwecksbestimmung eines Mischgebiets nicht mehr vereinbar wäre. 2. Ob der Verein, der ein islamisches Gebetshaus nutzen will, Verbindungen zum Dachverband "Milli Görüs" hat, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist im baurechtlichen Verfahren ohne Belang
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946