Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für Kirchenbeamte. Urteil vom 05.09.2006 - VI R 38/04

Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesfinanzhof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 48, Seiten: 281-284
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Kirchenbeamter
B Versorgungskasse
B Versorgung
B Rechtsprechung
B Versorgungsrecht
B Vermögensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946