Beschluss vom 08.02.2001 - 5 W 41/2000c: Rechtsweg bei Ehrschutzklage gegen Äußerungen eines kirchlichen Sektenbeauftragten
Für eine Klage gegen eine Kirche auf Unterlassung von Äußerungen über andere Religionsgemeinschaften ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2001, Band: 20, Seiten: 957 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Guter Ruf
B Beauftragter B Deutschland B Rechtsprechung B Sekte |
Zusammenfassung: | Für eine Klage gegen eine Kirche auf Unterlassung von Äußerungen über andere Religionsgemeinschaften ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet |
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ISSN: | 0721-880X |
Enthält: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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