Beschluß vom 24.07.2001 - VI ZB 12/01: Verwaltungsrechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche

Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2001
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2001, Band: 20, Seiten: 1449
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Beauftragter
B Deutschland
B Rechtsprechung
B Sekte
Beschreibung
Zusammenfassung:Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben
ISSN:0721-880X
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht