Beschluß vom 24.07.2001 - VI ZB 12/01: Verwaltungsrechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche
Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2001, Band: 20, Seiten: 1449 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Beauftragter
B Deutschland B Rechtsprechung B Sekte |
Zusammenfassung: | Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben |
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ISSN: | 0721-880X |
Enthält: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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