Kultusbauten im Planungs-, Bau- und Umweltschutzrecht

Die Veränderung der religiösen Landschaft wirkt sich auf den Bedarf nach Kultusbauten aus. Es entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung, dass sich die Planungen namentlich mit dem Wunsch von der in der Schweiz neu bedeutsamen und von kleinen, wenig verbreiteten Religionsgemeinschaften na...

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Autore principale: Jäger, Christoph (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
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Pubblicazione: 2007
In: Bau und Umwandlung religiöser Gebäude
Anno: 2007, Pagine: 111-139
Notazioni IxTheo:SA Diritto ecclesiastico
Altre parole chiave:B Svizzera
B Edificio della chiesa <motivo>
B Stato
B Diritto edilizio
B Diritto
Descrizione
Riepilogo:Die Veränderung der religiösen Landschaft wirkt sich auf den Bedarf nach Kultusbauten aus. Es entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung, dass sich die Planungen namentlich mit dem Wunsch von der in der Schweiz neu bedeutsamen und von kleinen, wenig verbreiteten Religionsgemeinschaften nach eigenen Kultstätten und religiösen Symbolen auseinandersetzten. Dem kantonalen Richtplan fällt die Aufgabe zu, die Errichtung solcher Bauten aus überortlicher Sicht zu koordinieren, während der Nutzungsplan dafür geeignete Zonen vorsehen sollte. Die Realität zeigt, dass heute häufig nur die Bauten der Landeskirchen planerisch adäquat erfasst sind. Andere Religionsgemeinschaften müssen ihre Kultstätten in unspezifischen Nutzungszonen errichten. Je nach örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten können sich dabei Probleme, vor allem mit der Zonenkonformität, ergeben. Kultusbauten haben ferner, wie jede andere Baute, den baupolizeilichen und lärmschutzrechtlichen Vorschriften zu genügen. Mit Ausnahmebewilligungen können allenfalls rechtliche Hindernisse umgangen werden. Die Planungs- und Baubewilligungsbehörden müssen jedenfalls der Glaubens- und Gewissensfreiheit Rechnung tragen und und Baugesuche für Kultusstätten neutral und diskriminierungsfrei beurteilen.
ISBN:372555448X
Comprende:Enthalten in: Bau und Umwandlung religiöser Gebäude