Revisibilität von kirchl. Beamtenrecht, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 b 97/04

Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht a...

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出版: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, 卷: 47, Pages: 245-246
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B 公务员法
B 司法判决
实物特征
总结:Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht an einer Auslegung kirchlichen Beamtenrechts durch das Berufungsgericht gebunden, es sei denn, dass diese gegen Bundesrecht verstößt, insbesondere die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, des Willkürverbots und der Chancengleichheit verletzt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946