Gewerbeeinheit als kirchliche Versammlungsstätte, Urteil vom 11.02.2005 - 2 O 451/04

Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "gewerbliche Nutzung jeder Art" ist es nicht vereinbar, dieses Teileigentum als Versammlungsstätte und Gebetsraum zu nutzen, wenn dabei an Sonn- und Feiertagen Gottesdienste mit Gesang und Musikbegleitung stattfinden und auch unter der Woche...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Freiburg im Breisgau Landgericht Freiburg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 25-28
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsausübung
B Rechtsprechung
B Mietrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "gewerbliche Nutzung jeder Art" ist es nicht vereinbar, dieses Teileigentum als Versammlungsstätte und Gebetsraum zu nutzen, wenn dabei an Sonn- und Feiertagen Gottesdienste mit Gesang und Musikbegleitung stattfinden und auch unter der Woche Feierabend Senioren und Jugendtreffs mit Liedersingen abgehalten werden.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946