Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei Schulverweigerung aus religiösen Gründen, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 WF 298/05

Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der...

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企业作者: Nordrhein-Westfalen Oberlandesgericht (Author)
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出版: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, 卷: 47, Pages: 310-320
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Schulrecht
B 宗教自由
B 义务教育
实物特征
总结:Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der allgemeinen Schulpflicht und damit verbundener Genehmigung von Heimunterricht. Auch bei religiös motivierter Weigerung der Eltern, an der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mitzuwirken, kommt ein teilweiser Entzug des Sorgerechts in Betracht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946