Klage gegen Glockenläuten und Zeitschlag, Urteil vom 28.09.2004 - W 4 K 03.1654
Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken....
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 46, Seiten: 152-160 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Beschwerde
B Rechtsprechung B Glockenläuten |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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