Sozialhilfe für Besuch der Erstkommunionfeier eines Enkelkindes, Beschluss vom 16.04.2003 - 2 L 398/03
Leitsätze: Die sozialhilferechtlich gebotene Orientierung an Lebensgewohnheiten und Leistungsfähigkeit der unteren Einkommensgruppen bedeutet, dass Beihilfen des Sozialhilfeträgers lediglich für eine Erstkommunionfeier im kleinen Kreis in schlichter Form gewährt werden können. Zu dem zu berücksichti...
主要作者: | |
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
出版: |
2007
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, 卷: 43, Pages: 241-244 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B 社会援助 B Unterhalt B 德国 |
总结: | Leitsätze: Die sozialhilferechtlich gebotene Orientierung an Lebensgewohnheiten und Leistungsfähigkeit der unteren Einkommensgruppen bedeutet, dass Beihilfen des Sozialhilfeträgers lediglich für eine Erstkommunionfeier im kleinen Kreis in schlichter Form gewährt werden können. Zu dem zu berücksichtigenden Personenkreis zählen das Kommunionkind, dessen Eltern, Großeltern und Paten nicht aber die im Haushalt einer Großmutter lebenden Kinder. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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