Ausschluss aus einem religiösen Verein, Urteil vom 20.02.2003 - 27 O 198/02

Leitsätze: Zur im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit gehört das Recht eines eingetragenen religiösen Vereins, jemanden - aus welchen Gründen auch immer - nicht länger als Mitglied zu dulden, solange durch die Ausschlussmaßnahme keine strafrechtlichen Bestimmungen verletzt werden.

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企業作者: Hessen Landgericht (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, 卷: 43, Pages: 122-124
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 協會
B 宗教自由
B 司法判決
B 德國
實物特徵
總結:Leitsätze: Zur im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit gehört das Recht eines eingetragenen religiösen Vereins, jemanden - aus welchen Gründen auch immer - nicht länger als Mitglied zu dulden, solange durch die Ausschlussmaßnahme keine strafrechtlichen Bestimmungen verletzt werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946