Zur baurechtlichen Genehmigung eines Minaretts, Urteil vom 29.08.1996 - 26 N 95.2983

Leitsatz: Im Rahmen einer bauleitplanerischen Abwägung sind die Belange einer privatrechtlichen Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen. Wegen des hohen Symbolwerts eines Minaretts für den Islam kommt dem Vorhaben einer muslimischen Gemeinde, neben einer bestehenden Moschee ein Minarett zu errichte...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 332-340
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Baurecht
B Islam
B Rechtsprechung
B Moschee
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Im Rahmen einer bauleitplanerischen Abwägung sind die Belange einer privatrechtlichen Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen. Wegen des hohen Symbolwerts eines Minaretts für den Islam kommt dem Vorhaben einer muslimischen Gemeinde, neben einer bestehenden Moschee ein Minarett zu errichten, ein erhebliches Gewicht zu.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946