Baugerüst in Kirche, Verkehrssicherungspflicht, Urteil vom 04.04.1988 - VI ZR 269/87
Leitsatz: Zu der Pflicht eines im kirchlichen Dienst stehenden Bauingenieurs, die Sicherheit eines in seinem Auftrag erstellten Gerüsts zur Begehung durch eine größere Personengruppe zu überprüfen, die er zu einer Baustellenbesprechung eingeladen hat.
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1994
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1994, Band: 27, Seiten: 77-82 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Baurecht
B Staatskirchenrecht B Rechtsprechung B Kirchenbau B Bauordnungsrecht |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Zu der Pflicht eines im kirchlichen Dienst stehenden Bauingenieurs, die Sicherheit eines in seinem Auftrag erstellten Gerüsts zur Begehung durch eine größere Personengruppe zu überprüfen, die er zu einer Baustellenbesprechung eingeladen hat. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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