Außerordentliche Kündigung eines KODA-Mitglieds wegen eines Zeitschriftenartikels, Urteil vom 07.02.2002 - 4 Sa 218/01
Leitsätze: 1. Das Verhalten eines Arbeitnehmers als Mitglied der kirchlichen KODA kann nicht als Grundlage einer wegen Sonderkündigungsschutzes allein zulässigen außerordentlichen Kündigung gemacht werden, solange es an einer Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fehlt. 2. Bei der Wertu...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2006
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2006, Band: 40, Seiten: 101-109 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im Kirchlichen Dienst
B Kirchliches Dienstrecht B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung B Arbeitsrecht B Rechtsprechung B Kündigungsschutz B Wissenschaftsfreiheit B Meinungsfreiheit |
Zusammenfassung: | Leitsätze: 1. Das Verhalten eines Arbeitnehmers als Mitglied der kirchlichen KODA kann nicht als Grundlage einer wegen Sonderkündigungsschutzes allein zulässigen außerordentlichen Kündigung gemacht werden, solange es an einer Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fehlt. 2. Bei der Wertung objektiv unrichtiger Äußerungen eines Arbeitnehmers, die von ihm im Rahmen eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden und sich auf seine KODA-Funktion beziehen, sind die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 GG) zu beachten; nur eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung scheiden aus dem Schutzbereich des Art. 5 GG aus. 3. Als mildere Sanktion unterhalb der außerordentlichen Kündigung kommt auch die Anrufung der Schlichtungsstelle gemäß §§ 13c Nr. 5, 41 Abs. 1 Nr. 3 (Rahmen-)MAVO mit dem Ziel des Erlöschens des Amtes als Mitglied der Mitarbeitervertretung in Betracht. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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