Beschluss vom 09.03.2005 - 1 BvR 616/04

Leitsätze: Die Sozialgerichte hatten die Klage auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach einem Ehemann abgewiesen, welcher der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörte und im Verlauf einer wegen der Folgen eines Wegeunfalls durchgeführten Hüftprothesenwechseloperation verstarb. Die G...

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Kaituhi rangatōpū: Deutschland Bundesverfassungsgericht (Author)
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Reo:German
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I whakaputaina: 2006
In: Kirche & Recht
Year: 2006, Huānga: 12, Pages: 82
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Glaubensfreiheit
B Sozialrecht
B Zeugen Jehovas
B Rechtsprechung
B Deutschland Bundesverfassungsgericht
B Medizinische Ethik
B Gewissensfreiheit
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Leitsätze: Die Sozialgerichte hatten die Klage auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach einem Ehemann abgewiesen, welcher der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörte und im Verlauf einer wegen der Folgen eines Wegeunfalls durchgeführten Hüftprothesenwechseloperation verstarb. Die Gerichte verneinten die Kausalität des Wegeunfalls für den Tod des Ehemanns, weil dieser sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, eine Fremdbluttransfusion vornehmen zu lassen; die Operation erfüllte deshalb nicht die qualitativen Anforderungen an eine für den Eintritt des Todes wesentliche Bedingung. Das BVerfG führt aus, dass die Sozialgerichte bei der Auslegung des § 589 Abs. 1 RVO, auf den sie ihre Entscheidungen stützten, die Bedeutung Religions- und Glaubensfreiheit nicht verkannt haben. Vielmehr wurde Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in seiner Bedeutung als Abwehrrecht wie in seiner objektivrechtlichen Funktion als wertentscheidende Grundsatznorm gewürdigt und gegen das Sozialstaatsprinzip und den Solidargedanken innerhalb der Versichertengmeinschaft, den es in diesem Prinzip verkörpert sieht, abgewogen.
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht