Rechtsnachfolge in kirchliche Arbeitsverträge, Urteil vom 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

Leitsatz: Es bedarf eines (auch) säkular wirkenden Rechtsaktes, wenn anstelle der im Arbeitsvertrag mit einem katholischen Bistum in Bezug genommenen benannten KODA-Regelungen die Regelungen einer anderen KODA anwendbar sein sollen.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2006, Band: 41, Seiten: 169-178
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeitsvertrag
B Tarifvertrag
B Staatskirchenrecht
B Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im Kirchlichen Dienst
B Kirchliches Dienstrecht
B Staat
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Es bedarf eines (auch) säkular wirkenden Rechtsaktes, wenn anstelle der im Arbeitsvertrag mit einem katholischen Bistum in Bezug genommenen benannten KODA-Regelungen die Regelungen einer anderen KODA anwendbar sein sollen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946