Kirchensteuer auf Abfindungszahlung nach Kirchenaustritt, Urteil vom 26.01.2001 - 13 K 2292/00
Leitsatz: Eine während des Steuererhebungszeitraums geleistete Abfindungszahlung ist in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer auch dann einzubeziehen, wenn sie dem Steuerpflichtigen nach seinem Kirchenaustritt zugeflossen ist.
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2005
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2005, Band: 39, Seiten: 11-12 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Kirchenaustritt B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Eine während des Steuererhebungszeitraums geleistete Abfindungszahlung ist in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer auch dann einzubeziehen, wenn sie dem Steuerpflichtigen nach seinem Kirchenaustritt zugeflossen ist. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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