Kirchensteuer auf Abfindungszahlung nach Kirchenaustritt, Urteil vom 26.01.2001 - 13 K 2292/00

Leitsatz: Eine während des Steuererhebungszeitraums geleistete Abfindungszahlung ist in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer auch dann einzubeziehen, wenn sie dem Steuerpflichtigen nach seinem Kirchenaustritt zugeflossen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern Finanzgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2005, Band: 39, Seiten: 11-12
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Kirchenaustritt
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine während des Steuererhebungszeitraums geleistete Abfindungszahlung ist in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer auch dann einzubeziehen, wenn sie dem Steuerpflichtigen nach seinem Kirchenaustritt zugeflossen ist.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946