Offerings to a parish director conducting communion service
Die Übersetzung des Titels lautet: "Spenden an einen Gemeindedirektor, der einen Kommuniondienst führt". In einer Gemeinde, die keinen Vollzeitpriester und keine tägliche Messe hat, gibt es einen Gemeindedirektor, der einen Kommuniondienst mehrmals die Woche tätigt. Gemeindemitglieder möch...
1. VerfasserIn: | |
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Beteiligte: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1999
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Jahr: 1999, Seiten: 66-70 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 531
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1267 B Kommunionspender B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1264 B Spende B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1261 B Messstiftung |
Zusammenfassung: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Spenden an einen Gemeindedirektor, der einen Kommuniondienst führt". In einer Gemeinde, die keinen Vollzeitpriester und keine tägliche Messe hat, gibt es einen Gemeindedirektor, der einen Kommuniondienst mehrmals die Woche tätigt. Gemeindemitglieder möchten, dass ihrer zweifelnden Angehörigen und Freunde an diesen alltäglichen Kommuniondiensten gedacht wird - öfter als nur in der Sonntagsmesse. Manchmal haben die Mitglieder eine Spende gegeben, wie ein Messstipendium. Es geht hier um die Frage nach Erlaubtheit der Spenden und wem diese dann gehören, dem Direktor oder der Gemeinde. Es werden hier die beiden Meinungen der Autoren dargestellt, die die Frage jeweils positiv beantworten |
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Enthält: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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