One-month vacation for priests
Die Übersetzung des Titels lautet: "Einmonatiger Urlaub für Pfarrer". Der Autor nimmt hier Stellung zu der Frage, ob ein Diözesanbischof mit einem allgemeinen Erlass den Zeitraum des Urlaubs von Pfarrern einschränken kann. In seiner negativ ausfallenden Antwort verweist der Autor zunächst...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1996
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Jahr: 1996, Seiten: 75-76 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 135, §2
B Residenzpflicht B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 533, §2 B Priester B Urlaub |
Zusammenfassung: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Einmonatiger Urlaub für Pfarrer". Der Autor nimmt hier Stellung zu der Frage, ob ein Diözesanbischof mit einem allgemeinen Erlass den Zeitraum des Urlaubs von Pfarrern einschränken kann. In seiner negativ ausfallenden Antwort verweist der Autor zunächst auf die unterschiedliche Handhabung solcher Fälle im CIC/1917 und im CIC/1983. Anschließend erklärt er, dass der Bischof in bestimmten Fällen aufgrund örtlicher Umstände das Recht besitzt, die Urlaubszeit zu verkürzen. Treten schwerwiegende Gründe in den Gemeinden seiner Diözese auf, hat er das Recht, einen allgemeinen Erlass über die verkürzte Urlaubszeit zu promulgieren |
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Enthält: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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