Guiding principles of Book VII of the Code of Canon Law
Die Übersetzung des Titels lautet: "Leitprinzipien dses Buches VII des Codex Iuris Canonici". Zenon Grocholewski hat einen Artikel über die Leitprinzipien des Buches VII des CIC geschrieben, der hier in englischer Sprache veröffentlicht ist. In der Einleitung des Artikels grenzt Grocholews...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Englisch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1999
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In: |
Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 10
Jahr: 1999, Band: 10, Heft: 1, Seiten: 61-91 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Prozessrecht
B Grundfrage B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1400-1752 |
Zusammenfassung: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Leitprinzipien dses Buches VII des Codex Iuris Canonici". Zenon Grocholewski hat einen Artikel über die Leitprinzipien des Buches VII des CIC geschrieben, der hier in englischer Sprache veröffentlicht ist. In der Einleitung des Artikels grenzt Grocholewski sein Thema ab und erklärt, warum er auf den Gerichtsprozess in ordentlichen Tribunalen eingeht. Er will die Leitprinzipien nach der Revision des ordentlichen Prozesses von 1983 erklären und auf das Buch VII des CIC eingehen. Grocholewski teilt seine Arbeit in zwei Teile. Im ersten Teil behandelt er die fundamentalen Leitprinzipien, die er wiederum in drei Teile untergliedert. In diesen drei Unterpunkten geht er auf die Gerichtsstrukturen der Kirche, auf die Verfahrensdynamik und auf die Zuwendung zum Gerichtsverfahren ein. Im zweiten Teil seiner Arbeit erläutert der Autor andere Leitprinzipien, die für ihn ebenfalls von großer Wichtigkeit sind. Dabei untergliedert er in diesen in folgende Themenbereiche: 1. Echte Einheitlichkeit des Verfahrensrechtes; 2. Gemeinsame Arbeit der Gerichtsgewalt im Bereich der Partikularkirchen; 3. Ein klares, kurzes, einfaches und gleichzeitig sicheres Verfahren; 4. Zentralität des gewöhnlichen Streitprozesses; 5. Ein im wesentlichen schriftliches Verfahren; 6. Ein für die Parteien öffentliches und für andere geheimes Verfahren. Abschließend erklärt Grocholewski, dass das Heil der Seelen immer das oberste Gesetz der Kirche sein muss (can. 1752) und somit alle Prinzipien in diesem Licht interpretiert werden müssen |
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Enthält: | Enthalten in: Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 10
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